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Steuerrecht
05.09.2016
Steuerrecht
Gesetzentwurf: Lob und Kritik an Steuerbefreiung für E-Autos

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8828) zur Unterstützung der Elektromobilität war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 5.9.2016. Käufer von Elektroautos sollen dem Regierungsentwurf nach weitere Steuererleichterungen erhalten. Die seit Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung soll bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden.

Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile beim Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers.

Wirtschaftsverbände begrüßen Steuererleichterungen

Die in dem Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen seien eine sinnvolle Ergänzung zur Kaufprämie für E-Autos, hieß es vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Ähnlich bewertete das ein Vertreter der IG-Metall Baden Württemberg. Die Kaufprämie – 4.000 Euro Zuschuss gibt es für Käufer reiner E-Autos, 3.000 Euro für Käufer von Hybridautos – stelle in Verbindung mit dem Gesetzentwurf ein gutes Gesamtpaket dar, sagte der Gewerkschaftsvertreter.

Mit Blick auf die geplanten Steuerbefreiungen beim Aufladen des Fahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers machte er deutlich, dass die damit für den Arbeitnehmer verbundenen Vorteile zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt werden müssten.

Aus Sicht des Autoherstellers BMW ist die Kaufprämie ebenso wichtig für die Fortentwicklung der Elektromobilität wie die Weiterentwicklung bei der Ladestruktur. Mit dem Gesetzentwurf würden richtige Anreize gesetzt, hieß es seitens des BWM-Vertreters, der sich gleichzeitig dafür aussprach, auch Hybridautos von der Kfz-Steuer zu befreien.

Buchhalterischer Mehraufwand könnte verringert werden

Professor Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin stimmte der Forderung teilweise zu. Es wäre vorstellbar, für derartige Fahrzeuge eine fünfjährige Befreiung von der Kfz-Steuer zuzulassen, so dass noch eine hinreichende Differenzierung zu der Steuerbefreiung bei Elektrofahrzeugen besteht, sagte der Steuerrechtsexperte.

Einig war sich Hechtner mit anderen Experten in der Forderung, Nutzer von Elektro-Dienstautos, die nach der Ein-Prozent-Regelung abgerechnet werden mit Nutzern gleichzustellen, die nach der Fahrtenbuchmethode abrechnen. Damit könne es gelingen, buchhalterischen Mehraufwand zu verringern, betonte der Vertreter des Deutschen Steuerberaterverbandes.

Die Vertreterin des VDA urteilte, wirksame Anreize für Arbeitgeber, ihre Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge umzurüsten, könnten nur erfolgen, wenn keine aufwändige Differenzierung zwischen den Fahrzeugen und deren Bewertungsmethoden zur Ermittlung des geldwerten Vorteils vorgenommen werden muss.

Naturschutzbund und FÖS kritisieren einseitige Bevorzugung des Straßenverkehrs

Kritik an der Gegenfinanzierung der Kaufprämie und der geplanten Kfz-Steuerbefreiung über den Bundeshaushalt statt über andere Steuern im Verkehrssektor gab es vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Die Förderung müsse technikneutral sein, befand der Nabu-Vertreter.

Fahrzeuge mit hohen Kohlendioxidemissionen müssten stärker belastet und effiziente Fahrzeuge mit niedrigem Kohlendioxid-Ausstoß steuerlich begünstigt werden, sagte er. Derzeit sei außerdem die Subventionierung von Verbrennungsmotoren noch zu groß, als dass mit dem Gesetzentwurf, "gegen den im Grunde nichts einzuwenden ist", der Elektromobilität zum Durchbruch verholfen werden könne.

Mit den geplanten Maßnahmen sei eine einseitige Bevorzugung des Verkehrsträgers Straße verbunden, kritisierte der FÖS-Vertreter. Individualverkehr – auch im E-Auto – sei immer noch deutlich umweltschädlicher als etwa der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV).

Grundsätzlich zu diskutieren sei auch die Frage, ob nicht die Gewährung der Steuerbefreiung an bestimmte Auflagen – wie etwa der Nutzung von Ökostrom – geknüpft werden muss. Diese Ansicht teilte auch der Steuerberaterverband. Die Förderung von E-Autos durch das Steuerrecht sei erst legitim, wenn diese sich auch tatsächlich positiv auf die Umweltbilanz auswirkt, sagte dessen Vertreter.

(hib vom 5.9.2016)

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