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Steuerrecht
24.08.2012
Steuerrecht
BFH: Leistungsort bei Schadensregulierung/Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Der BFH hat im Beschluss vom 20.7.2012 – V B 82/11 – in einem AdV-Verfahren entschieden: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Leistungen eines inländischen Schadensregulierers im Inland steuerbar sind und nicht dem Empfängerortprinzip des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG unterliegen. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus einer zunächst fehlerhaften Rechnung auch dann versagt werden kann, wenn diese Rechnung später berichtigt wird, sofern das zunächst erteilte Dokument die Mindestanforderungen an eine Rechnung erfüllt und daher Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-2145-3 unter www.betriebs-berater.de

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