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Steuerrecht
01.07.2016
Steuerrecht
Finanzausschuss: Länder wollen Erbschaftsteuerreform blockieren

Die Finanzministerinnen und –minister der Länder haben am Donnerstag in einer Sondersitzung des Finanzausschusses des Bundesrats die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Ob der Bundesrat dieser Empfehlung folgt, wird sich auf dessen letzter Sitzung vor der Sommerpause - am 8.7.2016 - entscheiden. Klar ist: Sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, werden sich die Gesetzespläne der Koalition mindestens bis in den Herbst hinein verzögern.

Bereits vor anderthalb Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht eine Reform bis Ende Juni 2016 angemahnt. Union und SPD im Bundestag hatten sich nach langem Streit auf Details verständigt. Großteils soll die Reform rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.

Die erst am vergangenen Freitag durch die Regierungsfraktionen eingefügten weiteren Begünstigungen für Unternehmenserbschaften sollen nun einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden, heißt es etwa aus dem Finanzministerium in Schleswig-Holstein. In der Summe führten diese zu einer Überprivilegierung von unternehmerischen Großerbschaften, so die Begründung. Damit sei sowohl der Gerechtigkeitsaspekt verletzt, als auch die Gefahr einer erneuten Verfassungswidrigkeit gegeben.

Zehn Länder für Vermittlungsausschuss, fünf für Annahme des Gesetzes

Insgesamt befürworten zehn Finanzminister den Vermittlungsausschuss. Die fünf unionsgeführten Länder haben für die Annahme der Gesetzespläne gestimmt. Ein Land hat sich enthalten.

Der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, CDU, hat nach der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats erklärte, es gehe vor allem um Rechtssicherheit. "Man kann wie die SPD-Länder jetzt für Rechtsunsicherheit sorgen, Unternehmen und Arbeitsplätze gefährden und nebenbei dem eigenen Parteivorsitzenden in den Rücken fallen", sagte Schäfer. "Oder man nimmt ein sicher nicht perfektes Gesetz hin, respektiert somit die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist und unterstützt die Bundesregierung." Die unionsgeführten Länder im Finanzausschuss hätten sich für letzteres entschieden.

Hingegen forderte die Finanzministerin von Schleswig-Holstein Monika Heinold, Bündnis 90/Die Grünen, Interessenpolitik dürfe nicht dazu führen, dass die Erbschaftsteuer wegen Überprivilegierung Einzelner erneut in die Verfassungswidrigkeit rutsche.

"Natürlich muss es Ausnahmeregelungen geben, wenn es um Unternehmenserbschaften geht. Diese Ausnahmen rechtfertigen sich aber einzig und allein über den Erhalt von Arbeitsplätzen und Fortführung des Betriebes, dessen Substanz nicht angetastet werden darf", sagte Heinold. Vielmehr das sei für die Betriebe ein Desaster, weil es ihnen erneut an Rechtssicherheit fehlen würde. Und: "Für den Gesetzgeber wäre es eine Blamage, wenn er zum vierten Mal vom Verfassungsgericht getadelt würde." Das Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass Erben hoher unternehmerischer Vermögen nicht angemessen in die Pflicht genommen würden, verletze den Gerechtigkeitsgedanken einer gleichmäßigen Besteuerung.

(PM FinMinisterium Schleswig-Holstein vom 30.6.2016; Statement d. Hessischen FinMinisters vom 30.6.2016)

 

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