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Steuerrecht
27.07.2016
Steuerrecht
BFH: Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

Der BFH hat mit Urteil vom 9.3.2016 – X R 9/13 – wie folgt entschieden:

1. Weder ein Benennungsverlangen i. S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründet die Tatbestandsvoraussetzungen einer selbständigen Änderungsvorschrift.

2. Nur wenn aufgrund des Benennungsverlangens nachträglich neue Tatsachen i. S. von § 173 AO bekannt werden, ist die Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift möglich.

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