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Steuerrecht
30.12.2016
Steuerrecht
BFH: Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb

Der BFH hat mit Urteil vom 27.9.2016 – II R 37/13 - wie folgt entschieden: Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb ist für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren.

 

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