FG Niedersachsen: Keine Schenkungsteuerfolge bei niedrig bemessener Geschäftsführervergütung eines Komplementärs
Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 16.10.2012 - 3 K 251/12 - entschieden Eine niedrig bemessene Geschäftsführervergütung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft führt nicht zu einer schenkungssteuerpflichtigen Zuwendung des Komplementärs an die anderen Gesellschafter der Kommanditgesellschaft.
(PM Niedersächsisches FG vom 21.11.2012)