R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
30.06.2014
Steuerrecht
BFH: Keine Gewährung der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG bei einem qualifizierten Anteilstausch

Der BFH hat mit Urteil vom 16.4.2014 – I R 44/13 – wie folgt entschieden:

1. Die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 5 GewStG 2009 stellt abstrakt auf die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a GewStG 2009 ab; des Ansatzerfordernisses in § 9 Nr. 2a Satz 1 letzter Satzteil GewStG 2009 bedarf es deswegen nicht (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9.11. 2011 I B 62/11, BFH/NV 2012, 449).

2. Nach entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 2 Satz 3 (i. V. m. § 23 Abs. 1)UmwStG 2006 ist bei einem sog. qualifizierten Anteilstausch unter der Voraussetzung des Ansatzes des eingebrachten Betriebsvermögens mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert durch die übernehmende Gesellschaft der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger anzurechnen, wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Daran mangelt es für die Gewährung des sog. Gewerbesteuerrechtlichen Schachtelprivilegs nach Maßgabe von § 9 Nr. 2aGewStG2009, das eine Beteiligung von mindestens 15 v. H. am Grund- oder Stammkapital zu Beginn des Erhebungszeitraums verlangt, also zu einem Zeitpunkt und nicht für einen Zeitraum (entgegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011,BStBl. I2011,1314,Tz.04.15).

Kommentare (Kommentieren)

Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

stats