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Steuerrecht
14.11.2014
Steuerrecht
Bundesrat: Keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7.11.2014 beschlossen, keine Einwendungen gegen den Gesetzesentwurf zu erheben. Der Entwurf sieht Verschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuersündern vor. Künftig soll Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25000 Euro straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25000 Euro 10 %, ab 100000 Euro 15 % und bei mehr als einer Million Euro 20 %. Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf zehn Jahre aus. Als nächstes erfolgt die Anhörung des Finanzausschusses. Das Gesetz soll zum 1.1.2015 in Kraft treten.

Bundesrat, Stellungnahme vom 7.11.2014 – BR-Drs. 431/14

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