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Steuerrecht
23.01.2012
Steuerrecht
BFH: Keine Aussetzungszinsen bei erfolgreichem Rechtsbehelf

Der BFH hat im Urteil vom 31.8.2011 – X R 49/09 – entschieden: Hatte ein Rechtsbehelf in vollem Umfang Erfolg, können auch dann keine Aussetzungszinsen gemäß § 237 AO festgesetzt werden, wenn das FA rechtsirrig einen zu hohen Betrag von der Vollziehung ausgesetzt hatte. Nach Sinn und Zweck der Norm komme eine erweiternde Auslegung der Vorschrift gleichfalls nicht in Betracht.
(PM BFH vom 18.1.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-221-6 unter www.betriebs-berater.de

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