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Steuerrecht
06.08.2012
Steuerrecht
FG Köln: Keine AdV von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnung von Zinsen und Mieten

Das FG Köln hat im Beschluss vom 4.7.2012 – 13 V 1292/12 – entschieden: Es bestünden zwar grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheids. Dennoch sei die Vollziehung dieses Bescheids nicht auszusetzen, da die Antragstellerin das hierfür erforderliche besondere Aussetzungsinteresse nicht dargelegt habe und aus diesem Grund das öffentliche Interesse an der Vollziehung des angefochtenen Bescheids überwiege. Das FG hat die Beschwerde zugelassen.
(PM FG Köln vom 1.8.2012)
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-1954-2 unter www.betriebs-berater.de
Das FG hat in einem Parallelfall einen entsprechenden Beschluss gefasst (FG Köln, 4.7.2012 – 13 V 1408/12).

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