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Steuerrecht
08.07.2014
Steuerrecht
BFH: Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft

Der BFH hat mit Urteil vom 30.4.2014 – XI R 24/13 – wie folgt entschieden: Die Behinderung eines Kindes ist für dessen Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nicht ursächlich, wenn es sich in Untersuchungs- und anschließender Strafhaft befindet, selbst wenn die Straftat durch die Behinderung gefördert wurde.

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