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Steuerrecht
16.11.2017
Steuerrecht
EU-Kommission: Kampf gegen Steuervermeidung

EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici hat am 14.11.2017 im Europäischen Parlament in Straßburg ein konsequenteres Vorgehen gegen Steuervermeidung gefordert. Vor dem Hintergrund der Enthüllungen in den Paradise Papers rief er die Mitgliedstaaten dazu auf, die von der Kommission vorgelegten Vorschläge zum Kampf gegen aggressive Steuerplanung schnellstmöglich zu verabschieden. Dazu zählen die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, öffentliche länderspezifische Berichterstattung sowie Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte. Auch die Einigung auf die neue EU-Liste der Länder, die sich einer Zusammenarbeit im Steuerbereich verschließen, steht noch aus.

Die stärkste Waffe in diesem Kampf gegen Steuervermeidung sei Transparenz so Moscovici. „Sie wird dazu beitragen, der Kultur der Geheimhaltung und der Straflosigkeit derjenigen, die Steuern hinterziehen und derjenigen, die davon profitieren, ein Ende zu setzen.“ Dazu fordert er von den europäischen Gesetzgebern die von der Kommission vorgelegten Gesetzesvorschläge endlich zu beschließen:

Erstens sollen die Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag zu den neuen strengen Transparenzvorschriften für Intermediäre in den kommenden sechs Monaten annehmen. Die Vorschläge zu diesen neuen Regeln für beispielsweise Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte, die Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten, hatte die EU-Kommission im Juni vorgelegt.

Gleiches gilt für den Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer, den die Kommission im Juni 2016 im Zuge der Änderung der vierten Geldwäscherichtlinie vorgelegt hatte. Auch dieser steckt noch im Gesetzgebungsprozess fest. „Ich bedauere dies zutiefst und fordere die Mitgesetzgeber auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit diese neuen Vorschriften so schnell wie möglich angewandt werden können. Die Bürger verstehen unsere Untätigkeit nicht.“, so der Finanzkommissar.

Der zweite Vorschlag betrifft eine obligatorische öffentliche Berichterstattung auf Länderebene für die Unternehmen. Dieser Vorschlag „würde jedem Bürger eine beispiellose Kontroll- und Druckkraft verleihen. Wir hätten eine Publikation, die für alle – Bürger, Medien, NRO – zugänglich ist und die Buchhaltungs- und Steuerdaten enthält, die jetzt nur den Steuerverwaltungen zur Verfügung steht.“

Und drittens sollen die Mitgliedstaaten die schwarze Liste der Steuerparadiese beim nächsten Treffen der Finanzminister am 5.12.2017 annehmen. Parallel zur Transparenz brauche die EU jedoch auch eine Konvergenz der Steuerregeln. „Gerade das Fehlen gemeinsamer Regeln in Europa ermöglicht es den Unternehmen, eine aggressive Steueroptimierung durchzuführen. Dieses System gedeiht und gedeiht dank der Lücken in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und ihrer Unterschiede.“ Deshalb fordert er die Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich eine europäische Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer zu verabschieden.

„Die Mitgliedstaaten müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und die bereits getroffenen Maßnahmen so schnell wie möglich umsetzen. Warum sollte man bis zur letzten Minute warten, um diese Maßnahmen umzusetzen?“, so der Finanzkommissar.

(PM EU-Kommission vom 14.11.2017)

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