R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
09.10.2012
Steuerrecht
FG Münster: Inhalt der Grundbesitzakte keine neue Tatsache

Das FG Münster hat im Urteil vom 26.7.2012 – 3 K 207/10 E – entschieden: Umstände, die das FA bereits aus der Grundbesitzakte entnehmen konnte, stellen keine neuen Tatsachen i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dar. Der Umstand, dass die Grundstcke nicht vollständig fremdvermietet waren, sowie die Aufteilungsprozentsätze seien bereits aus der Grundbesitzakte und den Eintragungen auf den Überwachungsbögen ersichtlich gewesen. Die aus den fehlerhaften Steuererklärungen folgende Mitwirkungspflichtverletzung des Klägers führe nicht zu einem anderen Ergebnis. Da bereits die Tatbestandsvoraussetzungen der Änderungsvorschrift nicht vorlägen, könnten etwaige Pflichtverletzungen keine Änderungsmöglichkeit eröffnen.
(Mitteilung FG Münster vom 17.9.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2594-4 unter www.betriebs-berater.de

stats