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Steuerrecht
22.05.2014
Steuerrecht
BFH: Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

Der BFH hat mit Urteil vom 20.3.2014 – VI R 43/13 – wie folgt entschieden:

1. Eine Haftung des Arbeitgebers in Fällen des§ 38a Abs. 3 EStG kommt nach § 42d Abs. 9 Satz 4 EStG i.V. m. § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStG nur in Betracht, wenn der Dritte die Lohnsteuer für den Arbeitgeber nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohneinbehalten hat.

2. An einem derartigen Fehlverhalten fehlt es, wenn beim Lohnsteuerabzug entsprechend einer Lohnsteueranrufungsauskunft oder in Übereinstimmung mit den Vorgaben der zuständigen Finanzbehörden der Länder oder des Bundesverfahren wird.

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