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Steuerrecht
02.09.2019
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Grunderwerbsteuer – Keine Berücksichtigung von zur Abholzung und Verkauf bestimmten Waldflächen

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.5.2019 – 7 K 3217/18 GE - entschieden: Zur Abholzung und Verkauf bestimmte Waldflächen werden bei der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb nicht berücksichtigt.

(Leitsatz der Redaktion)

--> Das FG hat die Revision zugelassen.

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