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Steuerrecht
17.07.2017
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.5.2017 – 1 K 3691/15 - wie folgt entschieden:

1. Bei der Anwendung des § 10a GewStG ist der partielle Unternehmerwechsel wie der Wechsel des Alleinunternehmers zu behandeln. Schuldner der sich daraus ergebenden Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 S. 1 GewStG) ist der Unternehmer selbst, nicht der Betrieb. Dementsprechend geht beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft der Verlustabzug gemäß § 10a GewStG verloren, soweit der Fehlbetrag anteilig auf die ausgeschiedenen Gesellschafter entfällt.

2. Ein darin liegender vermeintlicher Widerspruch beruht letzten Endes auf der unterschiedlichen Bedeutung der Vorschriften der §§ 7 bis 10 GewStG einerseits und § 10a GewStG andererseits.

3. Die Gleichstellung von partiellem und vollständigem (Mit-)Unternehmerwechsel für Zwecke des Verlustabzugs muss auch insoweit gelten, als der partielle Unternehmerwechsel unterjährig stattfindet.

(Leitsätze der Redaktion)

--> Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (BFH-Az.: IV R 8/17).

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