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Steuerrecht
15.03.2018
Steuerrecht
FMK: Für Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer sieht eine nationale und internationale Anzeigepflicht positiv, warnt aber vor möglichen Fehlentwicklungen auf EU-Ebene. Die Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern (FMK) hat am 8.3.2018 weitere konkrete Schritte für die Einführung einer Meldepflicht von nationalen Steuergestaltungsmodellen beschlossen. Dazu wäre nicht eine europäische Regelung notwendig, sondern auch eine solche auf nationaler Ebene. Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen solle eine Richtlinie der Europäischen Union ergänzen, an der derzeit auf Ebene der EU parallel gearbeitet wird. Die nationale Anzeigepflicht solle dabei auch nicht auf den Ertragsteuerbereich begrenzt sein, sondern ggf. auch weitere Steuerarten wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer umfassen.

Die Anzeigepflicht solle auf möglichst klar abgrenzbare, bedeutsame Fallgestaltungen beschränkt sein. Auf diese Weise könne der Aufwand für die Steuerpflichtigen, die so genannten Intermediäre (etwa Steuerberater, Bankberater oder Anwälte) und die Verwaltung überschaubar gehalten werden. Hessens Finanzminister: „Die Entwickler oder Vermarkter eines Modells, also etwa Berater oder Anwälte, sollen verpflichtet werden, eine Beschreibung des konkreten Steuergestaltungsmodells zu übermitteln. Nicht erforderlich ist dabei die Benennung der einzelnen Steuerpflichtigen, die das Modell nutzen.“

Nun gelte es dafür Sorge zu tragen, „dass die Ideen auch auf europäischer Ebene ausreichend Berücksichtigung finden.“, erklärte Schäfer und fügte hinzu: „Doch die jüngsten Entwicklungen auf europäischer Ebene stimmen uns leider wenig erfreut. So sieht der aktuelle Entwurf der Europäischen Richtlinie für grenzüberschreitende Gestaltungen vor, dass auch die Namen der das Gestaltungsmodell nutzenden Bürger zu nennen sind. Solch eine Regelung hätte weitreichende Konsequenzen: Sie ist nicht vereinbar mit den gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten der deutschen Steuerberater und Rechtsanwälte. Deshalb führt dies in Deutschland am Ende dazu, dass der Nutzer eines Steuergestaltungsmodells selbst meldepflichtig wird. Statt einer einzigen Meldung eines Entwicklers eines neuen Gestaltungsmodells würde die Verwaltung mit einer Flut gleichlautender Meldungen von Steuerpflichtigen, die alle das gleiche Modell nutzen, bombardiert. Dass die Finanzverwaltungen an diesem Punkt das fehlende Augenmaß des europäischen Gesetzgebers ausbaden sollen, nehme ich nicht einfach so hin! Wir müssen jetzt aufpassen, dass unsere nationalen Bemühungen nicht an der falschen Seite von Europa überholt werden. Deshalb muss es darum gehen, auf EU-Ebene die richtigen Grundlagen zu schaffen und uns dann mit der nationalen Umsetzung und Ergänzung zu beschäftigen.“

Hessen halte eine anonyme Meldung durch den Modellentwickler in jedem Fall für sinnvoll, denn anonyme Anzeigen hätten mit Verschwiegenheitspflichten gegenüber Mandanten schlicht nichts zu tun. Die Bundesregierung solle sich für eine entsprechende Lösung stark machen. Deutschland werde verpflichtet sein, die EU-Richtlinie umzusetzen. Deshalb dürfe nichts unversucht bleiben, „dass die Vorgaben aus Brüssel zukünftig eine effektive und rechtssichere Ausgestaltung der Anzeigepflicht zulassen!“

(PM FinMin Hessen vom 8.3.2018)

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