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Steuerrecht
24.10.2012
Steuerrecht
EU-Kommission: Finanztransaktionssteuer - verstärkte Zusammenarbeit

Die EU-Kommission hat sich am 23.10.2012 auf folgenden Ratsbeschluss geeinigt: Die Finanzwelt soll zur Kasse gebeten werden: Die zehn Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, die eine EU-Finanztransaktionssteuer (FTT) im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit einführen wollen, sollen dies realisieren können, denn die rechtlichen Voraussetzungen für diese Initiative seien erfüllt. Die FTT würde die Wettbewerbsverzerrungen, die durch die unterschiedlichen nationalen Regelungen entstehen, verringern und den europäischen Binnenmarkt stärken. Sie würde einen gerechteren Beitrag des Finanzsektors zu den Haushalten der Mitgliedstaaten gewährleisten und dafür sorgen, dass auf den Finanzmärkten statt glücksspielartigem Handel mehr für die Realwirtschaft getan würde. Neben Deutschland haben bereits Österreich, Frankreich, Belgien, Griechenland, Portugal und Slowenien, Spanien, Italien und die Slowakei einen schriftlich Antrag für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Finanztransaktionssteuer an die EU-Kommission geschickt.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 23.10.2012)

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