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Steuerrecht
04.10.2012
Steuerrecht
BFH: Finanzgerichtliches Verböserungsverbot bei widerstreitender Steuerfestsetzung

Der BFH hat im Urteil vom 13.6.2012 – VI R 92/ 10 – entschieden: Das finanzgerichtliche Verböserungsverbot begründet im Hinblick auf § 174 Abs. 4 AO kein allgemeines „Änderungsverbot“. Es besagt lediglich, dass eine Schlechterstellung des Klägers bezogen auf die mit der Klage angegriffene Steuerfestsetzung durch das FG verboten ist. Einer erneuten Änderung eines zuvor bereits durch Gerichtsentscheidung geänderten Steuerbescheids stehen Sinn und Zweck des § 174 Abs. 4 AO sowie Rechtskraftgründe jedoch entgegen, wenn es sich um denselben Streitgegenstand handelt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2529-3 unter www.betriebs-berater.de

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