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Steuerrecht
11.08.2016
Steuerrecht
Neue Datenpakete: FinMin NRW: Mehr als 100 000 Hinweise auf Steuerhinterziehung an europäische Länder

Die Steuerfahndung NRW hat Hinweise auf Steuerhinterziehung mehreren anderen Staaten zur Verfügung gestellt. Darin sind mehr als 100 000 Kontodaten von Bürgern dieser Länder bei Banken in Luxemburg und in der Schweiz enthalten. Die dortigen Behörden können die Daten nunmehr beim BZSt abrufen.

Der Fiskus erwartet wohl Milliarden Euro an Steuernachzahlungen. Nunmehr müssen Steuerhinterzieher nach der Veröffentlichung des Vorgangs u. U. damit rechnen, dass ihre Tat „entdeckt“ ist, so dass sie keine wirksame Selbstanzeige mehr erstatten können.

Wie konkret muss aber die Berichterstattung diesbezüglich sein? Denn in anderen Fällen wurden die Banken in den Medien genannt, deren Kontendaten auf der Steuer-CD gespeichert waren, so dass es schon eine gewisse Konkretisierung gab. Aber wenn Medien nur verlautbaren, dass Konteninformationen von deutschen Bürgern und Bürgern aus 19 anderen EU-Mitgliedstaaten bei einer luxemburgischen Bank zur Verfügung gestellt wurden bzw. es sich um Angaben von Stiftungen und Briefkastenfirmen, die sieben Länder betreffen, und um Vertriebsinformationen einer Großbank handelt, dürfte dies zu vage sein, um von einer „Entdeckung“ im o. a. Sinne ausgehen zu können, so dass eine Selbstanzeige doch noch möglich ist. Letztlich ist dies aber eine Frage der sorgfältigen Betrachtung im Einzelfall.

Drei Datenpakete mit umfangreichen Informationen

Die Steuerfahndung von NRW hat europäischen Staaten am 5.8.2016 drei Datenpakete mit Hinweisen auf Steuerhinterziehung zur Verfügung gestellt. Sie enthalten mehr als 100 000 Kontodaten von Bürgern dieser Länder bei Banken in Luxemburg und der Schweiz. Zu den Informationen, die die dortigen Behörden nun beim BStZ abrufen können, gehören außerdem Beratungsunterlagen einer Bank, die auf eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung hinweisen könnten. Bereits im Frühjahr hatte NRW eine erste Lieferung mit umfangreichen Kontoinformationen an europäische Länder versendet.

Allein auf einer Festplatte, die der Steuerfahndung Wuppertal anonym zugesendet wurde, befanden sich fast 160 000 Kontoinformationen  von  Bürgern aus Deutschland  und  19 anderen europäischen Staaten bei einer luxemburgischen Bank. Den Löwenanteil mit mehr als 54 000  Fällen bearbeiten seitdem die Steuerfahndungen aus NRW und anderen Bundesländern. Auf Belgien und Frankreich entfallen jeweils mehr als 40 000 Kontoangaben, die die dortigen Steuerbehörden jetzt abrufen können.

Ein zweites Paket besteht aus Angaben vor allem über Stiftungen und Briefkastenfirmen bei einer Schweizer Bank, die sieben Länder betreffen. Die Daten hatte die Steuerfahndung kostenlos von den französischen Kollegen erhalten. Es handelt sich um eine Ergänzung zu einer früheren Datenlieferung des Whistleblowers Hervé Falciani.  Außerdem können die europäischen Finanzbehör- den in einer dritten Lieferung noch ergänzende Vertriebsinformationen einer Großbank abrufen, die ihnen Hinweise auf eine mögliche Beihilfe zur Steuerhinterziehunggeben kann.

Der besondere Einsatz der NRW-Steuerfahndung lohnt sich nach eigenen Angaben für die ehrlichen Steuerzahler im Inland: Bundesweit wurden seit 2010 rund sechs Mrd. Euro allein durch den Ankauf von Datenträgern und die dadurch ausgelösten Selbstanzeigen und Bußgelder von Banken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zusätzlich eingenommen.

(PM FinMin NRW vom 5.8.2016)

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