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Steuerrecht
10.10.2012
Steuerrecht
BFH: EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Personenbeförderung im Nahverkehr

Der BFH hat durch Beschluss vom 10.7.2012 – XI R 39/10 – dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Stehen Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. m. Anhang H Kategorie 5 der RL 77/388/EWG und Art. 98 Abs. 1 i. V. m. Anhang III Kategorie 5 MwStSystRL unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt?
2. Ist bei der Beantwortung der ersten Frage von Bedeutung, ob Fahrten auf der Grundlage von Sondervereinbarungen mit Großkunden unter nahezu gleichlautenden Bedingungen von Kraftdroschken- bzw. Taxiunternehmern und Mietwagenunternehmern ausgeführt werden?

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-2594-1 unter www.betriebs-berater.de

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