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Steuerrecht
19.01.2012
Steuerrecht
EuGH: Erstattung des zu viel gezahlten Vorsteuerbetrags/anwendbarer Zinssatz – Schlussanträge

Die Generaltanwältin Trstenjak hat am 12.1.2012 im Verfahren C-591/10, Littlewoods Retail Ltd and others, folgende Schlussanträge gestellt: Dem Steuerpflichtigen, der zu viel Mehrwertsteuer gezahlt hat, die der Mitgliedstaat entgegen den Anforderungen der unionsrechtlichen Mehrwertsteuervorschriften erhoben hat, steht kraft Unionsrechts ein Recht auf Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Mehrwertsteuer sowie ein Recht auf Verzinsung des zu erstattenden Hauptbetrags zu. Die Frage, ob die Verzinsung des zu erstattenden Hauptbetrags nach einem System der „einfachen Zinsen“ oder vielmehr nach einem System der „Zinseszinsen“ zu erfolgen hat, betrifft die Modalitäten des sich aus dem Unionsrecht ergebenden Zinsanspruchs, die von den Mitgliedstaaten unter Beachtung des Effektivitäts- und des Äquivalenzgrundsatzes zu bestimmen sind. Soweit das vorlegende Gericht zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die im Ausgangsverfahren streitgegenständlichen Modalitäten der Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Mehrwertsteuer weniger günstig ausgestaltet sind als die Modalitäten gleichartiger innerstaatlicher Zinsansprüche und dass deswegen ein Verstoß gegen den Äquivalenzgrundsatz vorliegt, ist es gehalten, die nationalen Vorschriften in dem Sinne auszulegen und anzuwenden, dass die unionsrechtswidrig erhobene Mehrwertsteuer gemäß den günstigeren Modalitäten, die für gleichartige innerstaatliche Ansprüche gelten, verzinst wird.

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