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Steuerrecht
20.11.2013
Steuerrecht
EuGH: Ermittlung der geschuldeten Mehrwertsteuer, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss hinsichtlich dieser Steuer keine Regelung getroffen haben

Das EuGH hat mit Urteil vom 7.11.2013 – C-249/12 und C-250/12 - entschieden: Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, insbesondere ihre Art. 73 und 78, ist dahin auszulegen, dass, wenn der Preis eines Gegenstands von den Vertragsparteien ohne jeglichen Hinweis auf die Mehrwertsteuer festgelegt wurde und der Lieferer dieses Gegenstands für den besteuerten Umsatz Steuerschuldner der Mehrwertsteuer ist, der vereinbarte Preis in dem Fall, dass der Lieferer nicht die Möglichkeit hat, die von der Steuerbehörde verlangte Mehrwertsteuer vom Erwerber wiederzuerlangen, so anzusehen ist, dass er die Mehrwertsteuer bereits enthält.

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