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Steuerrecht
10.10.2012
Steuerrecht
Bundeskabinett: Erlass/Änderung mehrerer steuerlicher Verordnungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 10.10.2012 eine sog. Mantelverordnung beschlossen. Diese Verordnung umfasst Änderungen und auch neue Regelungen, die im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendig geworden sind. U.a. wird die Mitteilungsverordnung vom 7.9.1993 (BGBl. I, 1554 komplett neu gefasst. Sie präzisiert u. a. die Mitteilungspflichten der Gerichte und Justizbehörden. Die elektronische Mitteilung ist ab 2016 vorgeschrieben.
In der EStDV wird insbesondere der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen Spendenabzug angepasst. In der EStZustkVO ist eine zentrale Zuständigkeit für die Besteuerung von beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen mit ausschließlichen Einkünften i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG nunmehr unbefristet geregelt. In der UStDV wird neben redaktionellen Klarstellungen und Änderungen der Begriff des im Ausland ansässigen Unternehmers an die aktuelle EuGH-Rechtsprechung angepasst, § 59 UStDV. In der StBGebVO werden insbesondere die Steuerberatergebühren an die gestiegenen Preise und die Kosten in den Steuerberaterpraxen angepasst (die letzte Erhöhung hat 1998 stattgefunden).
(Quelle: Newsletter BMF vom 10.10.2012)

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