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Steuerrecht
28.03.2012
Steuerrecht
EuGH: Erbschaftbesteuerung eines Kapitalgesellschaftsanteils – Schlussanträge

Die Generalanwältin Trstenjak schlägt dem EuGH in ihren Schlussanträgen vom 20.3.2012 – C-31/ 11, Scheunemann, vor, wie folgt zu entscheiden: Art. 63 Abs. 1 AEUV (früher Art. 56 Abs. 1 EG) in Verbindung mit Art. 65 AEUV (früher Art. 58 EG) ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer auf einen Nachlass vorsieht, dass die zum Privatvermögen gehörende Beteiligung als Alleingesellschafter an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Kanada mit dem vollen Wert angesetzt wird, während beimErwerb eines derartigen Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ein gegenstandsbezogener Freibetrag gewährt und der verbliebene Wert lediglich in Höhe von 65 v. H. berücksichtigt wird.
Volltext der Antr.: // BB-ONLINE BBL2012-865-1 unter www.betriebs-berater.de

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