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Steuerrecht
07.10.2014
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: ErbSt-Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 28.7.2014 – 11 K 3629/13 (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 17.10.2013 – C-181/12, Welte) - wie folgt entschieden: Es verstößt gegen die unionsrechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit, wenn in den Fällen der lediglich beschränkten Erbschaftsteuerpflicht bei einem Erwerb vom Ehegatten ein geringerer als der in § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelte Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR berücksichtigt wird

 

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