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Steuerrecht
01.06.2012
Steuerrecht
EuGH: Einlagerung von Waren in ein öffentliches Zolllager mit anschließender Veredelung

Der Generalanwalt beim EuGH Mengozzi hat am 22.5.2012 in dem Verfahren C-165/11, Profitube, folgenden Schlussantrag gestellt: Sofern ein Mitgliedstaat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, eine Befreiung im Sinne von Art. 16 der Sechsten RL 77/388/EWG vorzusehen, ändert der Umstand, dass ein Verkauf Gegenstände betrifft, die in ein zollrechtliches Nichterhebungsverfahren und/oder ein Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, nichts daran, dass dieser Verkauf der Mehrwertsteuer unterliegt.

Volltext des Antr.: // BB-ONLINE BBL2012-1440-1 unter www.betriebs-berater.de

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