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Steuerrecht
26.04.2012
Steuerrecht
Bundesregierung: Einbindung bei Unternehmenssteuerreform

Bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts sollen die Bundesländer und Betroffene frühzeitig eingebunden werden. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8978). Zu der in dem Maßnahmenkatalog enthaltenen Überlegung der Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft heißt es, diese Umstellung würde im Entstehungsjahr zu Steuermindereinnahmen von 2,1 Mrd. Euro führen. Davon hätte der Bund 613 Millionen Euro zu tragen.
(hib 18.4.2012)

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