R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
20.10.2011
Steuerrecht
BMF: Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) bei der Veräußerung von Anlagevermögen


Das BMF hat mit Schreiben vom 11.10.2011 - IV D 2 - S 7421/07-10002 - die Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 29.6.2011 - XI R 15/10 - gezogen. Danach ist § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG dahin zu verstehen, dass der Unternehmer bei der konkreten Lieferung, die der Differenzbesteuerung unterworfen werden soll, als Wiederverkäufer gehandelt haben muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Wiederverkauf des Gegenstandes bei seinem Erwerb zumindest nachrangig beabsichtigt war und dieser Wiederverkauf aufgrund seiner Häufigkeit zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehört. Dieses Urteil hat das BMF nunmehr in den UStAE übernommen.

Volltext des Schr.: //BB-ONLINE BBL2011-2646-4 unter http://www.betriebs-berater.de/

stats