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Steuerrecht
08.02.2008
Steuerrecht
BFH: Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger Darlehensgewährung

Mit Urteil vom 29.8.2007 - IX R 17/07 - bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung zu § 42 AO, wonach es auch Angehörigen freisteht, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist aber gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem angestrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. Im entschiedenen Fall übertrug der Vater seinen beiden Töchtern Grundstücke, die u.a. mit von den Töchtern zur Verfügung gestellten Darlehen finanziert waren. Die Darlehensverbindlichkeiten des Vaters übernahmen dieTöchter im Zuge der Übertragung wechselseitig. Soweit die wechselseitige Übernahme der Darlehensschulden alleine der Aufrechterhaltung des Schuldzinsenabzugs diente, lag ein Gestaltungsmissbrauch vor.

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