FG Bremen: Bremer Tourismusabgabe (,Citytax`) ist nicht verfassungswidrig
Das FG Bremen hat mit Urteil vom 16.4.2014 - 2 K 85/13 - wie folgt entschieden: Die in Bremen und Bremerhaven seit Januar 2013 erhobene Tourismusabgabe auf entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben ist nicht verfassungswidrig.
--> Das FG hat die Revision zugelassen.