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Steuerrecht
01.12.2015
Steuerrecht
Schweizer Bundesrat: Botschaft für automatischen Informationsaustausch in Steuersachen CH/EU

Der Bundesrat hat am 25.11.2015 die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Vom 27.5. 2015 bis zum 17.9.2015 war das Abkommen Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. Die Teilnehmer begrüssten die Vorlage grossmehrheitlich.

Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1.1.2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden. Das Abkommen CH/EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten.

Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen CH/EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.

In diesem Zusammenhang konnten auch beim Marktzugang in den EU–Raum einzelne Fortschritte erzielt werden. Namentlich konnten mit der Europäischen Kommission erste exploratorische Gespräche über die Möglichkeit eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens (FDLA) aufgenommen werden, um dessen Machbarkeit und Eckwerte zu klären. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden AIA-Abkommen mit der EU kann auch die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und wichtigen EU-Mitgliedstaaten als weitgehend gelöst betrachtet werden.

Die Vorlage untersteht der Genehmigung durch das Parlament und dem fakultativen Referendum.

Der Bundesrat hatte am 8.10.2014 die Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen, nachdem die Mandate im Vorfeld mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen konsultiert worden waren. Die Verhandlungen mit den Partnerstaaten wurden in der Folge aufgenommen. Das AIA-Abkommen mit der EU wurde am 27.5.2015 in Brüssel unterzeichnet.

(PM vom 25.11.2015)

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