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Steuerrecht
14.05.2010
Steuerrecht
BFH: Bindungswirkung der Entscheidungen der Sozialversicherungsträger im Besteuerungsverfahren

Der BFH hat durch Urteil vom 21.1.2010 – VI R 52/08 – entschieden, dass Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers im Besteuerungsverfahren zu beachten sind, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind (Anschluss an BFH-Urteil vom 6.6.2002 – VI R 178/97 –, BFHE 199, 524, BStBl. II 2003, 34). – Die Klägerin hatte für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer an Kranken- und Pflegeversicherung abgeführte Beiträge als steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG behandelt. Krankenkasse und LVA stuften die Geschäftsführungstätigkeit dagegen als selbständig ein. Das FG hatte eine Bindungswirkung der Bescheide der Sozialversicherungsbehörden sowohl für die Steuerbehörden als auch für die Gerichtsbarkeit verneint. Der BFH folgte dem nicht. Den Entscheidungen der Sozialversicherungsträger komme Tatbestandswirkung zu.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1245-2

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