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Steuerrecht
18.10.2017
Steuerrecht
BFH: Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Zweitwohnung – privates Veräußerungsgeschäft? – „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ i. S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

Der BFH hat mit Urteil vom 27.6.2017 – IX R 37/16 – wie folgt entschieden:

1. Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen.

2. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren“ (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG) liegt vor, wenn das Gebäude in einem zusammenhängenden Zeitraum genutzt wird, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie – mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs – voll auszufüllen.

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