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Steuerrecht
06.07.2012
Steuerrecht
BFH: Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

Der BFH hat im Urteil vom 23.5.2012 - IX R 32/11 - entschieden: Vereinbaren die Vertragsparteien beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft eine Besserungsoption, welche dem Verkäufer ein Optionsrecht auf Abschluss eines Änderungsvertrages zum Kaufvertrag mit dem Ziel einer nachträglichen Beteiligung an der Wertentwicklung des Kaufgegenstands einräumt, stellt die spätere Ausübung des Optionsrechts kein rückwirkendes Ereignis dar.

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