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Steuerrecht
07.12.2017
Steuerrecht
EU-Kommission: Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

Die Europäische Kommission stellt in ihrem Verordnungsentwurf (en/de) vom 30.11.2017 (EU VO 904/2010) vor, mit welchen Maßnahmen sie dem Mehrwertsteuerbetrug bis zum Übergang auf ein dann hoffentlich betrugssicheres endgültiges Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Union begegnen möchte.

Die Maßnahmen umfassen die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten durch Einrichtung eines Online-Informationsaustausches (Eurofisc) zur verbesserten Kontrolle grenzüberschreitender Lieferungen durch die Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten.

Weiter sollen sich Europäische Staatsanwaltschaft, OLAF (europäische Strafverfolgungsbehörde) und Europol enger vernetzen, um nationale Datenbestände der Mitgliedstaaten und Datenbestände auf EU-Ebene miteinander abgleichen zu können. Weiter strebt die Kommission eine verbesserte Kooperation von Zoll und Steuerverwaltungen zur Eindämmung von Steuerhinterziehungen im Zuge der Einfuhrabwicklung an. Schließlich soll ein Informationsaustausch zwischen Kfz-Zulassungsstellen und Steuerverwaltungen eingerichtet werden, um Steuerhinterziehungen durch betrügerische Inanspruchnahme der Regelungen zur Differenzbesteuerung entgegenzuwirken. Betrüger haben demnach scheinbar vermehrt Neuwagen als vermeintliche Gebrauchtwagen an Private verkauft, die Umsatzsteuer auf die beim Verkauf erzielte Marge (Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG) statt auf den Nettoverkaufspreis berechnet und einen deutlich zu niedrigen Steuerbetrag angemeldet.

Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt.

(PM EU-Kommission vom 30.11.2017)

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