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Steuerrecht
16.05.2012
Steuerrecht
EuGH: Befreiung der für Privatkunden getätigten Umsätze der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren/Schlussanträge

Die Generalanwältin Sharpston hat am 8.5.2012 in der Rs. C-44/11, Deutsche Bank, folgende Schlussanträge gestellt: Portfolioverwaltungsleistungen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art stellen für die Zwecke der Mehrwertsteuer eine einheitliche Leistung dar. Solche Leistungen fallen nicht unter die Befreiungstatbestände von Art. 135 Abs. 1 Buchst. f.der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. Der Begriff „Bank-, Finanz- und Versicherungsumsätze“ in Art. 56 Abs. 1 Buchst. e der RL 2006/ 112 ist nicht auf Umsätze beschränkt, die in Art. 135 Abs. 1 Buchst. a bis g der RL aufgeführt sind, sondern schließt u. a. Portfolioverwaltungsleistungen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art ein.

Volltext des Antr.: // BB-ONLINE BBL2012-1312-2 unter www.betriebs-berater.de

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