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Steuerrecht
19.10.2017
Steuerrecht
FG Münster: Beendigung der Organschaft durch Anordnung der Eigenverwaltung

Das FG Münster hat mit Urteil vom 7.9.2017 – 5 K 3123/15 U - wie folgt entschieden:

Bei Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters (§ 270 a InsO) entfällt eine organisatorische Eingliederung und damit die umsatzsteuerliche Organschaft, wenn das Gericht neben der vorläufigen Eigenverwaltung zugleich einen Vollstreckungsschutz gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO angeordnet hat.

(Leitsatz der Redaktion)

-> Das FG hat die Revision zugelassen.

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