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Steuerrecht
21.05.2014
Steuerrecht
Bundesrat: Baden-Württemberg möchte internationale Steuergestaltungen bekämpfen

Mit einer Entschließung will das Land die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene noch intensiver dafür einzusetzen, die Möglichkeit zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben unmöglich zu machen. Soweit erforderlich, seien zeitnah auch nationale Regelungen zu schaffen. Zudem möchte Baden-Württemberg die Bundesregierung bitten, die Umsetzung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden. Dem Steuerwettlauf nach unten und Steuerdumping müsse Einhalt geboten werden. Zur Begründung führt Baden-Württemberg aus, dass die fortschreitende Globalisierung zu einer immer stärkeren Vernetzung nationaler Wirtschaftssysteme führt. Nationale Steuervorschriften seien daher um neue Standards zu ergänzen, mit denen die Besteuerung von Unternehmenseinkünften auf europäischer bzw. weltweiter Ebene abgestimmt werden kann. In diesem Zusammenhang weist das Land darauf hin, dass in der EU schätzungsweise eine Billion Euro pro Jahr durch Steuerflucht und Steuerumgehung verloren gehen. Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 23.5.2014 vorgestellt. Baden-Württemberg hat eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.

(Quelle:www.bundesrat.de).

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