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Steuerrecht
08.07.2019
Steuerrecht
FG Bremen: BVerfG-Vorlage zur Bremer-Wettbürosteuer

Das FG Bremen hat mit Beschluss vom 19.6.2019 – 2 K 37/19 (1) – entschieden: Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes vom 14.12.1990 in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Wettbürosteuer vom 14.3.2017 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist.

--> Mit der Wettbürosteuer wird das Vermitteln von Wetten in Wettbüros, in denen das Verfolgen von Wetten an Bildschirmen möglich ist, besteuert. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Bildschirme.

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