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Steuerrecht
28.05.2014
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Aufwendungen zur Änderung eines Bebauungsplans als Anschaffungskosten

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 11.2.2014 – 8 K 62/13 – wie folgt entschieden: Aufwendungen, die erforderlich sind, damit der Bebauungsplan entsprechend den Vorstellungen der Klägerin geändert wurde und eine Baugenehmigung erteilt werden kann, rechnen zu den Anschaffungskosten.

--> NZB eingelegt – Az. beim BFH: IV B 22/14.

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