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Steuerrecht
26.05.2014
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Aufwendungen für einen Zivilprozess in Rumänien als außergewöhnliche Belastungen

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 8.1.2014 – 3 K 11296/12 – wie folgt entschieden: Aufwendungen für einen Zivilprozess sind auch dann nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 12.5.2011 (VI R 42/10, BFHE 234, 30) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie im (europäischen) Ausland angefallen sind.

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