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Steuerrecht
09.01.2017
Steuerrecht
BFH: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags

Der BFH hat mit Urteil vom 10.11.2016 – VI R 7/16 (ECLI:DE:BFH:2016:U.101116.VIR7.16.0) – wie folgt entschieden:

1. Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen.

2. Allerdings kann sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten für eine solche Feier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind.

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