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Steuerrecht
17.01.2014
Steuerrecht
BFH: Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei einem Land- und Forstwirt mit Durchschnittssatzbesteuerung und seiner Organgesellschaft mit Regelbesteuerung

Der BFH hat mit Urteil vom 13.11.2013 - XI R 2/11 - wie folgt entschieden:
1. Ein Land- und Forstwirt, der einen – der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden – landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetrieb und daneben als Organträger einen – der Regelbesteuerung unterliegenden – gewerblichen Schweinemastbetrieb unterhält, muss die einzelnen bezogenen Eingangsleistungen und damit die entsprechenden Vorsteuerbeträge in die abziehbaren und die im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung berücksichtigten aufteilen.
2. Für diedemPrinzip der wirtschaftlichen Zurechnung entsprechende Zuordnung kommt es nicht darauf an, inwelchemUnternehmensteil die bezogenen Eingangsleistungen tatsächlich verwendet werden, sondern allein darauf, ob der Unternehmer mit den bezogenen Eingangsleistungen der Durchschnittssatzbesteuerung oder der RegelbesteuerungunterliegendeUmsätze ausführt.

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