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Steuerrecht
31.10.2012
Steuerrecht
BFH: Aufrechnung im Insolvenzverfahren – Änderung der Rechtsprechung

Der BFH hat im Urteil vom 25.7.2012 – VII R 29/ 11 – entschieden: Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist entscheidend, wann der materiell-rechtliche Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 UStG verwirklicht wird. Nicht entscheidend ist, wann die zu berichtigende Steuerforderung begründet worden ist (Änderung der Rechtsprechung). Ohne Bedeutung ist – ebenso wie der Zeitpunkt der Abgabe einer Steueranmeldung oder des Erlasses eines Steuerbescheids, in dem der Berichtigungsfall erfasst wird –, ob der Voranmeldungszeitraum oder Besteuerungszeitraum erst während des Insolvenzverfahrens abläuft.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2785-2 unter www.betriebs-berater.de

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