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Steuerrecht
22.05.2014
Steuerrecht
BFH: Anwendung der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO im Gewerbesteuerverfahren - Gewerbesteuerschuldnerschaft bei Innengesellschaft

Der BFH hat mit Urteil vom 5.2.2014 – X R 1/12 - wie folgt entschieden:

1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO ist auf den Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar.

2. Der gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO erforderliche Hinweis dient nicht nur der Begründung, sondern hat Regelungscharakter (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

 

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