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Steuerrecht
09.05.2017
Steuerrecht
FG Saarbrücken: Anspruch auf Besteuerung durch das örtlich zuständige Finanzamt (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG, § 27 S. 2 AO, § 26 S. 2 AO, § 367 Abs. 1 AO, § 41 Abs. 1 und 2 FGO )

Das FG Saarbrücken hat mit Urteil vom 15.2.2017 – 2 K 1149/14 - wie folgt entschieden:

1. Ein aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG abgeleiteter öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer besteht nur, wenn der Unternehmer glaubhaft machen kann, dass er ernsthaft beabsichtigt, zukünftig Umsätze i. S. des UStG auszuführen. Die drohende Verurteilung in einem schwebenden Prozess, eine berichtigte Rechnung akzeptieren zu müssen und ein sich daraus ergebender Vorsteuererstattungsanspruch begründen keinen öffentlichrechtlichen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer.

2. Aus § 27 Satz 2 AO folgt ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Tätigwerden des örtlich zuständigen FA für alle künftig zu erlassenden Verwaltungsakte. Wird von Anfang an ein örtlich unzuständiges FA tätig, scheidet eine Anwendung von § 26 Satz 2 AO aus.

3. Für die Geltendmachung des Anspruchs auf Besteuerung durch das örtlich zuständige FA für alle künftig zu erlassenden Verwaltungsakte ist die allgemeine Feststellungsklage die zulässige Klageart.

 

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