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Steuerrecht
05.09.2012
Steuerrecht
Finanzausschuss: Anhörung zum JStG 2013-E

Am 24.9.2012 findet auf Einladung des Finanzausschusses des BT eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf des JStG 2013 (BT-Drs. 17/10000) statt. Es geht u. a. um die Besteuerung privat genutzter Geschäftsfahrzeuge (Beibehaltung der 1 %-Regelung, aber Reduzierung des Listenpreises um Kosten des Batteriesystems); maximal möglich soll eine Reduzierung des Listenpreises um 10 000 Euro sein. Für ab 2014 angeschaffte Fahrzeuge will die Regierung diesen Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduzieren. Die Regelung soll zeitlich auf bis Ende 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt werden. Weiterhin ist geplant, dass Unterlagen, die bisher zehn Jahre lang aufbewahrt werden mussten, künftig nur noch acht Jahre und ab 2015 sieben Jahre aufbewahrt werden müssen. Die Meldung steht auf der Internetseite des Deutschen Bundestags zum Download bereit.

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