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Steuerrecht
02.01.2014
Steuerrecht
FG Köln: Abzugsfähigkeit von Veräußerungskosten bei Spekulationsgewinnen

Das FG Köln hat mit Urteil vom 6.11.2013 - 13 K 121/13 - wie folgt entschieden: Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils eines Spekulationsgewinns sind die Veräußerungskosten verhältnismßig dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der gesamten Veräußerungskosten bei dem steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsgewinns ergibt sich nach Auffassung des Senats weder aus der Entscheidung des BVerfG vom 7.7.2010 noch aus dem hierzu ergangenen Schreiben des BMF vom 20.12.2010.
(Quelle: PM des FG Kln vom 2.12.2013)

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