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Steuerrecht
10.12.2013
Steuerrecht
Bundesrat: Ablehnung der Initiative der EUKommission zur Einführung einer Standard-Mehrwertsteuererklärung

Der Bundesrat lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der Richtlinie 2006/ 112/EG (MwStSystRL) zur Einführung einer Standard-Mehrwertsteuererklärung (Vorschlag der Kommission vom 23.10. 2013) unter Verweis auf die fehlende Regelungskompetenz der EU und unter Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip ab (Sitzung vom 29.11. 2013). Die Kommission könne sich für diesen Richtlinienvorschlag nicht auf Artikel113AEUVberufen. Art. 113AEUVerstreckesich nur auf Regelungen zum materiellen Umsatzsteuerrecht, nicht aber auf Bestimmungen mit verfahrensrechtlichem Gehalt. Letztere seien Angelegenheiten der Mitgliedstaaten. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen durch eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) die nationalen Mehrwertsteuererklärungen durch eine Standard-Mehrwertsteuererklärung ersetzt werden (Entwurf des RL-Vorschlags ist abrufbar unter www.ec.europa.eu). Damit sollen von den Unternehmen EU-weit innerhalb derselben Fristen dieselben grundlegenden Angaben verlangtwerden. Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen werde dadurch erheblich verringert, so dass Einsparungen von Verwaltungskosten von jährlich bis zu 15 Mrd. EUR sollen erzielt werden.Zudem werde die Einhaltung der Vorschriften und die Effizienz der Steuerbehörden EU-weit verbessert.

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